Im Geschäftsalltag greifen rechtliche, steuerliche und formelle Fragen oft ineinander. Bei der Gründung eines Unternehmens müssen etwa die passende Rechtsform, steuerliche Abläufe und bestimmte Urkunden bedacht werden. Die Zuständigkeit richtet sich danach, welche konkrete Aufgabe ansteht: Rechtsanwälte beraten zu rechtlichen Fragen, Steuerberater zu steuerlichen Angelegenheiten und Notare übernehmen gesetzlich vorgesehene Beurkundungen sowie Beglaubigungen.
Der Rechtsanwalt für rechtliche Gestaltung und Vertretung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Prüfung und Gestaltung rechtlicher Beziehungen. Dazu zählen beispielsweise Gesellschaftsverträge, Liefer- und Dienstleistungsverträge, Arbeitsverhältnisse oder Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie erläutern rechtliche Handlungsmöglichkeiten und können ihre Mandanten gegenüber Vertragspartnern, Behörden und Gerichten vertreten.
Auch bei Veränderungen im Unternehmen ist anwaltliche Beratung relevant. Eine Umstrukturierung, der Eintritt neuer Gesellschafter oder die Übertragung eines Betriebs kann Auswirkungen auf bestehende Verträge und Verantwortlichkeiten haben. Die anwaltliche Perspektive hilft, diese Fragen rechtlich einzuordnen und Vereinbarungen passend zu formulieren. Je nach Anliegen arbeiten Rechtsanwälte mit Steuerberatern und Notaren zusammen.
Der Steuerberater für Abgaben, Rechnungswesen und Planung
Steuerberater begleiten Unternehmen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten und bei der laufenden Finanzorganisation. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Erstellung von Steuererklärungen, die Unterstützung bei Buchführung und Jahresabschlüssen sowie die Beratung zu Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Sie können außerdem bei steuerlichen Fragen mit Finanzbehörden kommunizieren und Unternehmen in entsprechenden Verfahren vertreten.
Eine steuerliche Einschätzung ist häufig bereits vor geschäftlichen Entscheidungen hilfreich. Die Wahl einer Rechtsform beeinflusst etwa die Besteuerung und die Art der Rechnungslegung. Auch Investitionen, Entnahmen oder die Übertragung von Anteilen können steuerliche Folgen haben. Der Steuerberater betrachtet solche Aspekte im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Abläufen des Unternehmens und kann die finanziellen Auswirkungen verschiedener Gestaltungen erläutern.
Der Notar für Beurkundungen und rechtssichere Form
Notarinnen und Notare erfüllen ein öffentliches Amt und handeln unabhängig sowie unparteiisch. Ihre Mitwirkung ist bei bestimmten Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören häufig Grundstückskaufverträge und die Gründung einer GmbH. Notare beurkunden Vereinbarungen, klären die Beteiligten über deren rechtliche Bedeutung auf und veranlassen, soweit erforderlich, Eintragungen in öffentliche Register.
Auch bei Vollmachten, gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen und bestimmten Vereinbarungen im Erb- oder Familienrecht kann eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich sein. Die notarielle Tätigkeit unterscheidet sich dabei von anwaltlicher Beratung: Der Notar gestaltet und erläutert die Urkunde unparteiisch, während ein Rechtsanwalt die Interessen einer bestimmten Mandantschaft vertritt.
Zusammenarbeit bei geschäftlichen Vorhaben
Bei einer Unternehmensgründung lassen sich die Zuständigkeiten gut unterscheiden. Der Rechtsanwalt kann die rechtliche Struktur und Vertragsfragen begleiten, der Steuerberater die steuerlichen und buchhalterischen Folgen einordnen und der Notar die erforderlichen Erklärungen beurkunden. Informationen zu anwaltlichen Tätigkeitsfeldern und Kanzleistrukturen bietet auch https://letterman-hoehne.de/.
In der Praxis beginnt die Klärung meist mit einer präzisen Beschreibung des Vorhabens. Geht es vor allem um eine rechtliche Vereinbarung, ist anwaltlicher Rat naheliegend. Stehen Steuererklärungen, Buchführung oder die steuerliche Wirkung einer Entscheidung im Mittelpunkt, ist der Steuerberater zuständig. Muss ein Geschäft beurkundet oder eine Unterschrift beglaubigt werden, führt der Weg zum Notar. Bei Vorhaben mit mehreren Ebenen stimmen sich die Fachleute häufig miteinander ab.
Die passende Ansprechperson bestimmen
Für die erste Einordnung helfen drei Fragen: Welche Entscheidung soll getroffen werden? Welche rechtlichen oder steuerlichen Folgen stehen im Vordergrund? Ist eine notarielle Form vorgeschrieben? Die Antworten weisen auf die passende Berufsgruppe hin und erleichtern eine gezielte Vorbereitung. Unterlagen wie Verträge, Zahlenübersichten oder Entwürfe können dabei den fachlichen Austausch unterstützen. So lassen sich die unterschiedlichen Kompetenzen von Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar für geschäftliche Anliegen sinnvoll verbinden.
